MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

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Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der Ordination

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Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

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Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

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Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, so steht ihm ein ermäßigter Einkommensteuersatz zu.

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Den Facharzt trifft die Pflicht für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordination zu sorgen.

Kulturlinks – Herbst 2021

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Almabtrieb der Lipizzaner, Gartensommer und Osterfestspiele Salzburg im Herbst

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Illustration

Sachverhalt

Die Patientin suchte eine Facharztpraxis auf, stürzte vor der Ordination, weil beim Zugang zur Ordination die sonst ebene Fläche durch eine nicht zu erkennende und optisch nicht hervorgehobene Stufe unterbrochen war.

Aufgrund des Unfalls zog die Patientin als Klägerin den Arzt und den Haus-eigentümer zur Rechenschaft.

Rechtliche Beurteilung

Der Oberste Gerichtshof führte in diesem Zusammenhang aus, und zwar wie folgt:

Den Facharzt trifft aufgrund des bestehenden Behandlungsvertrages und den damit verbundenen Schutz- und Sorgfaltspflichten auch die Pflicht für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordination, zumal diese bestehende Gefahr – unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt – für ihn auch voraussehbar war.

Zusätzlich ist auch der Hauseigentümer aufgrund der ihn treffenden allgemeinen Verkehrssicherungspflichten dafür verantwortlich, einen gefahrlosen Zugang zu ermöglichen.

Die Anforderung an die gebotene Sorgfalt darf dennoch auch nicht überspannt werden, wobei dieser Maßstab anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist.

Conclusio

Der zwischen Arzt und Patientin abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch insofern Schutz- und Sorgfaltspflichten, die besagen, dass der Zugang zur Ordination und die Benützung des Stiegenhauses gefahrlos möglich sind. Vor allem ist entscheidend, ob allfällige drohende Gefahren für den Arzt erkennbar waren.

Stand: 30. August 2021

Bild: alibaba - Fotolia.com

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