MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2021

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der Ordination

Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der Ordination

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, so steht ihm ein ermäßigter Einkommensteuersatz zu.

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Den Facharzt trifft die Pflicht für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordination zu sorgen.

Kulturlinks – Herbst 2021

Kulturlinks – Herbst 2021

Almabtrieb der Lipizzaner, Gartensommer und Osterfestspiele Salzburg im Herbst

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

Illustration

Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Es fallen dafür auch keine Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds oder Kommunalsteuer an. Die Beförderung und Übernahme der Kosten sind allerdings steuerpflichtig, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Das Finanzministerium hat nun auch auf seiner Homepage in Form von häufigen Fragen und Antworten seine Rechtsmeinung zu bestimmten Fragen veröffentlicht. Hier eine Zusammenfassung von einigen wesentlichen Punkten daraus:

  • Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein.
  • Bei bestehenden Karten gilt die Begünstigung erst ab der Verlängerung der Karte.
  • Die erworbene Karte kann auch übertragbar sein. Wenn dafür Zusatzkosten anfallen, so sind allerdings nur die Kosten der nicht übertragbaren Karte steuerfrei.
  • Ein Zuschuss/Beitrag des Arbeitgebers kann auch monatlich mit der Gehaltszahlung bezahlt werden.
  • Ist eine Jahreskarte nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch gültig und wurden Kosten für einen Gültigkeitszeitraum nach der Beendigung vom Arbeitgeber übernommen, ist dieser Kostenersatz anteilig steuerpflichtig.
  • Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass der Dienstgeber eine Kopie der Karte oder der Rechnung des Verkehrsunternehmens zum Lohnkonto nimmt.
  • Wird dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung gestellt, kann nur für jene Strecke ein Pendlerpauschale steuerlich beantragt werden, die nicht davon umfasst ist.

Stand: 30. August 2021

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

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