MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Winter 2021

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2021/2022

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2021/2022

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden.

Welche Eckpunkte der geplanten Steuerreform betreffen Ärzte besonders?

Welche Eckpunkte der geplanten Steuerreform betreffen Ärzte besonders?

Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden nun zur Begutachtung versandt.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden.

Sozialversicherungswerte 2022 (voraussichtlich)

Sozialversicherungswerte 2022 (voraussichtlich)

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Unterbricht eine Krankheit die Versicherungspflicht?

Unterbricht eine Krankheit die Versicherungspflicht?

Ein Arzt, der Sondergebühren bezieht, unterliegt mit diesen Einkünften der Unfall- und Pensionsversicherungspflicht.

Kulturlinks – Winter 2021/2022

Kulturlinks – Winter 2021/2022

20 Jahre Winterfest, Lumagica Innsbruck und KinoSaurier Fantasie und Forschung im Winter

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022

Illustration

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2022 folgende Sätze:

Altersgruppe

0 – 3 Jahre

€ 219,00

3 – 6 Jahre

€ 282,00

6 – 10 Jahre

€ 362,00

10 – 15 Jahre

€ 414,00

15 – 19 Jahre

€ 488,00

19 – 28 Jahre

€ 611,00

Stand: 26. November 2021

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

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