MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe April 2026

Kryptowährungen im Fokus der Finanzverwaltung

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Was Anleger in Kryptowährungen jetzt beachten müssen?

Umfassende Verschärfungen im Finanzstrafgesetz

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Highlights aus dem Betrugsbekämpfungsgesetz – Finanzstrafgesetz

Wohnungsmieten – was muss ab 1. April 2026 beachtet werden?

Wohnungsmieten – was muss ab 1. April 2026 beachtet werden?

Umfassende Verschärfungen im Bereich der Wohnungsmieten

Was müssen Arbeitgeber in Bezug auf die neue Hitzeschutzverordnung beachten?

Was müssen Arbeitgeber in Bezug auf die neue Hitzeschutzverordnung beachten?

Für welche Branchen gilt die neue Hitzeschutzverordnung?

Wichtige Klarstellungen zur Forschungsprämie

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Überarbeitung der Forschungsprämienverordnung

BMF warnt vor gefälschten Bescheiden und Zahlungsaufforderungen

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Detaillierte Warnmeldungen zu aktuellen Betrugsmaschen

Was müssen Arbeitgeber in Bezug auf die neue Hitzeschutzverordnung beachten?

Arbeiter in Sonne

Mit 1.1.2026 ist in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten, deren Ziel es ist, Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer vor einer Gesundheitsgefährdung durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen. Die Verordnung gilt für alle Tätigkeiten, wo Beschäftigte im Freien tätig sind und Hitze oder natürlicher UV-Strahlung besonders ausgesetzt sind. Dies gilt beispielsweise für das Bau- und Baunebengewerbe (z. B. Straßenbau, Dachdeckerei), die Landwirtschaft und den Garten-/Landschaftsbau, die Forstwirtschaft, die Abfallwirtschaft, Zustell- und Lieferdienste sowie für Festival-Betreiber. Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria der Stufe 2 (> 30 Grad Celsius) müssen Arbeitgeber nachfolgende verbindliche Schutzmaßnahmen umsetzen und einen Hitzeschutzplan erstellen.

  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, wie die Verlagerung der Arbeitszeit oder die Reduzierung der Arbeitsschwere,
  • Technische Maßnahmen wie z. B. die Beschattung der Arbeitsplätze oder die Anbietung von Duschgelegenheiten,
  • Organisatorische Maßnahmen wie z. B. Tätigkeitswechsel, Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten, Akklimatisierung,
  • Persönliche Maßnahmen wie z. B. leichte Kleidung, Kopfschutz, Nackenschutz, Schutzkleidung,
    Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme (alles mit UV-Schutzfunktion), kühlende Kleidung, Bereitstellung von Getränken
  • Klimatisierung von Krankabinen sowie von Kabinen von allen fahrenden Arbeitsmitteln (Kühlgerät),
  • Setzung von Notfallmaßnahmen für die Erste Hilfe bei Symptomen einer hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigung.

Alle betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Hitze müssen in einem Hitzeschutzplan schriftlich festgehalten werden. Betroffene Arbeitnehmer sind entsprechend darüber zu informieren und zu unterweisen.

Stand: 26. März 2026

Bild: nikomsolftwaer - stock.adobe.com

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