MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2023

Tipps zu steuerfreien Benefits für das Ordinationsteam

Tipps zu steuerfreien Benefits für das Ordinationsteam

Teuerungsprämie noch bis Ende 2023 steuerfrei.

Praxiszurücklegungen: Entnahme von Ordinationsräumlichkeiten zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Praxiszurücklegungen: Entnahme von Ordinationsräumlichkeiten zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Welche steuerlichen Abzugsbeschränkungen gelten bei Bewirtungskosten?

Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Eine Gesetzesänderung und zwei neue Verordnungen sind zu beachten.

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Das Erstgericht bestätigte die Entscheidung.

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Höherer Zinssatz als im Vorjahr ist zu beachten.

Bis wann können Einkommensteuervorauszahlungen herabgesetzt werden?

Bis wann können Einkommensteuervorauszahlungen herabgesetzt werden?

Bis 30.9. können die Einkommensteuervorauszahlungen noch herabgesetzt werden.

Kulturlinks – Herbst 2023

Kulturlinks – Herbst 2023

Kulturveranstaltungen - Herbst 2023

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Illustration

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.

Dies ist insbesondere beachtenswert, da der Zinssatz für Anspruchszinsen 5,38 % (Stand August 2023) beträgt und somit deutlich höher ist als in den Vorjahren.

Die Festsetzung unterbleibt, wenn die Anspruchszinsen einen Betrag von € 50,00 nicht erreichen. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2023 vermieden werden.

Beispiel:

Die Nachzahlung im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 1.2.2024 beträgt € 10.000,00. Wird keine Anzahlung geleistet, so wird das Finanzamt bei einem Zinssatz von 5,38 % (Stand August 2023) rund € 180,00 Anspruchszinsen vorschreiben.

Stand: 29. August 2023

Bild: Kiattisak - stock.adobe.com

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