MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Mai 2025

Wichtige steuerliche Änderungen für E-Fahrzeuge ab 1.4.2025

Wichtige steuerliche Änderungen für E-Fahrzeuge ab 1.4.2025

Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz.

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?

Überblick über die steuerlichen Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029.

Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

Preisausschreiben und Gewinnspiele können der Glücksspielabgabe und der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen.

Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Schriftlichkeit der Vereinbarung als Voraussetzung der Gewährung von Telearbeit.

Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?

Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?

FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Gemeinsam im Team Erfolge feiern

Gemeinsam im Team Erfolge feiern

Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Schriftzug Unterhalt

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 5 Jahre € 350,00
6 – 9 Jahre € 440,00
10 – 14 Jahre € 540,00
15 – 19 Jahre € 670,00
20 Jahre oder älter € 770,00

Stand: 27. April 2025

Bild: bluedesign - stock.adobe.com

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