MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe November 2025

Steuertipps zum Jahresende

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?

Wie ist die neue Teilpension geregelt?

Wie ist die neue Teilpension geregelt?

Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.

Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.

Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Lupe und Eurosymbole

Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt gleich.

Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

€ 551,10

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

€ 826,65

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

€ 6.930,00

Höchstbeitragsgrundlage täglich

€ 231,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

€ 13.860,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

€ 8.085,00

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00 bis € 2.630,00

2 %

über € 2.630,00

2,95 %

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00

1,15 %

Monatliche Beitragsgrundlage

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

€ 1.113,60
(täglich € 37,12)

für Zivildiener

€ 1.566,00
(täglich € 52,20)

Sonstige Werte

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich

€ 7,35

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: MANNAN905 - stock.adobe.com

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