MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe September 2023

Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.

Wie ist geplant, die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft zu regeln?

Wie ist geplant, die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft zu regeln?

Eine neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups mehr Flexibilität bringen.

Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?

Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Neue Möglichkeiten für Start-ups und junge KMUs zur Bindung von Mitarbeitern.

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Bis zu € 3.000,00 steuerfrei.

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.

Stromkosten-Ausgleich 2022: Förderung für bestimmte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch bis 30.9.2023 beantragen

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Geld und Lampe

Neue Selbständige entsprechend des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), die im Zeitraum 1.2.2022 bis 31.12.2022 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.615,00) nicht erreicht.

Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.9.2023. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Energiekostenzuschuss ist eine Beitragsgutschrift in Höhe von € 410,00 und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben.

Stand: 29. August 2023

Bild: photocrew - stock.adobe.com

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