MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

Wie werden die Erträge eines Arztes besteuert?

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Die Erträge von Ärzten sind in erster Linie von der Einkommensteuer betroffen.

Wie lange muss ich Belege der Ordination aufbewahren?

Wie lange muss ich Belege der Ordination aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?

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Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden.

Wann müssen Ärzte eine Registrierkasse führen?

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Ärzte, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht.

Keine Haftung des Belegspitals für Belegarzt

Keine Haftung des Belegspitals für Belegarzt

Der Patient suchte wegen massiver Bandscheiben- und Wirbelsäulenprobleme einen Arzt in dessen Ordination auf.

Kulturlinks – Sommer 2021

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Im Sommer 2021 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Keine Haftung des Belegspitals für Belegarzt

Illustration

Sachverhalt

Der Patient suchte wegen massiver Bandscheiben- und Wirbelsäulenprobleme einen Arzt in dessen Ordination auf. Dieser Arzt legte dem Patienten eine Operation im –  von der Erstbeklagten betriebenen – Medizinischen Zentrum nahe und bot zugleich einen Termin für die Operation an. Bereits am nächsten Tag kontaktierte der Patient neuerlich die Ordination und vereinbarte mit einer Angestellten des Arztes einen Termin für eine stationäre Aufnahme im Belegspital.

Im Zuge der Behandlung im Krankenhaus wurde der Arzt als behandelnder Arzt angeführt, das Informationsschreiben unterfertigt, in welchem ausdrücklich auf den Umstand hingewiesen wurde, dass das Belegkrankenhaus die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stelle, die stationäre Versorgung gewährleiste und lediglich für die sogenannte sekundäre medizinische Betreuung zuständig sei. Die medizinische Behandlung liegt jedoch im allgemeinen Verantwortungsbereich des Belegarztes.

In der Folge klagte der Patient jedoch das Belegkrankenhaus als Erstbeklagte sowie deren Haftpflichtversicherung als Zweitbeklagte auf Schadenersatz wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler.

Rechtliche Beurteilung

Das Erstgericht stellte jedoch ein Belegarztverhältnis fest, weswegen die gerichtlichen Schritte gegen den Belegarzt zu richten gewesen wären. Die Klage wurde abgewiesen.

Auch das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit der Begründung, dass der Behandlungsvertrag zwischen Belegarzt und Kläger stillschweigend zustande kam und zudem das Informationsschreiben eindeutig die Belegarztsituation im Sinne der Rechtsprechung erläutere.

Conclusio

Das System des Belegarztes ist ein Beispiel dafür, dass ein gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag vorliegt mit der Konsequenz, dass der Belegarzt die Behandlung eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt.

Der Anstaltsträger haftet daher nicht für allfällige Kunst- und Aufklärungsfehler des Belegarztes.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Photosebia - Fotolia.com

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