MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Juni 2026

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Rentenbezüge aus Deutschland im Rahmen der österreichischen Steuererklärung

Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen

Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen

Antragstellung seit dem 13. April 2026 möglich

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Wann kann es zu einer Nachversteuerung kommen?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten nur im betrieblichen Kontext

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Zuverdienst bis zu € 15.000,00 jährlich steuerfrei

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Flaggen von Österreich und Deutschland

Viele in Österreich wohnhafte Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger haben einen Teil ihres Erwerbslebens im deutschen Nachbarland verbracht, und beziehen in der Folge bei Erreichen des gesetzlichen Rentenantrittsalters eine deutsche Rente.

Abhängig davon, ob es sich bei der Rente um eine gesetzliche Rente oder eine Firmenrente handelt, ist diese im Rahmen der österreichischen Steuererklärung unterschiedlich zu erklären. 

Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Bund unterliegen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland im deutschen Kassenstaat der Besteuerung.

Im österreichischen Ansässigkeitsstaat sind die gesetzlichen Rentenbezüge zwar grundsätzlich von der Besteuerung freigestellt, sind jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Dies bedeutet, dass die deutschen Rentenbezüge neben den inländischen Einkünften für die Ermittlung des anwendbaren Durchschnittsteuersatzes herangezogen werden, welcher in der Folge auf die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte Anwendung findet. 

Firmenrente/Private Rente

Bezieht eine in Österreich ansässige Person hingegen eine Firmen- oder Privatrente aus Deutschland, so unterliegt diese entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ausschließlich im österreichischen Ansässigkeitsstaat der Besteuerung.

Da die deutschen Rentenbezüge jedoch keinem Lohnsteuerabzug in Österreich unterliegen, erfolgt deren Besteuerung in Österreich ausschließlich über die Abgabe einer Steuererklärung, woraus aufgrund des unversteuerten Charakters der Rentenbezüge in der Regel eine Steuernachzahlung resultiert.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Mamun - stock.adobe.com

MAG. OTTO KREMSER Steuerberatung GmbH work Währinger Gürtel 134 A-1090 Wien Österreich work +43131954370 fax +431319146323 http:/www.kremser-steuer.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369