MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Juni 2026

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Rentenbezüge aus Deutschland im Rahmen der österreichischen Steuererklärung

Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen

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Antragstellung seit dem 13. April 2026 möglich

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Wann kann es zu einer Nachversteuerung kommen?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten nur im betrieblichen Kontext

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Zuverdienst bis zu € 15.000,00 jährlich steuerfrei

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Richterhammer

Mitunter kann es vorkommen, dass im Zusammenhang mit einer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit Strafverteidigungskosten entstehen, um beispielsweise eine angedrohte Strafe abzuwenden oder gegen das Unternehmen gerichtete Vorwürfe zu entkräften. Da die hierfür entstandenen Kosten zuweilen sehr hoch sein können, stellt sich in der Folge die Frage, ob und unter welchen Umständen angefallene Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. 

Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe

Strafverteidigungskosten können als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn:

  • der strafrechtliche Vorwurf unmittelbar aus der ausgeübten betrieblichen Tätigkeit resultiert,
  • die Handlung im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit gesetzt wurde.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Fahrlässige Körperverletzung im Rahmen der Berufsausübung
  • Umwelt- oder Sicherheitsverstöße im Betrieb
  • Finanzstrafverfahren mit betrieblichem Bezug

Die Abzugsfähigkeit wird seitens der Rechtsprechung damit begründet, dass die Verteidigung der Aufrechterhaltung der Einkunftsquelle dient. 

Keine Abzugsfähigkeit

Angefallene Strafverteidigungskosten sind hingegen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn

  • die unterstellte Tat privat veranlasst ist, oder
  • ein rein persönliches Fehlverhalten vorliegt.

Einschränkung der Abzugsfähigkeit:

Zu beachten ist, dass selbst wenn die Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, allenfalls im Rahmen des Verfahrens verhängte Geldstrafen oder Geldbußen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das Abzugsverbot gilt hier ohne Ausnahme, selbst bei betrieblichem Bezug, und soll verhindern, dass die Wirkung einer Strafzahlung durch deren steuerliche Abzugsfähigkeit abgemildert wird.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: tongpatong - stock.adobe.com

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