MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe März 2026

Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025

Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025

Nachfolgend finden Sie einige wertvolle Tipps

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Staatliche Förderung für die Reparatur, die Wartung und das Service von alten E-Geräten.

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

Bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgelegt.

Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026

Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026

Lizenzzahlungen unterliegen nunmehr einer Meldepflicht nach § 109a EstG.

Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz

Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz

Wichtige Änderung im Körperschaftsteuergesetz für Auslandsbeteiligungen.

Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum?

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

Trinkgeld in Bar

Im Rahmen des Steuerrechts sind Trinkgelder steuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. Im Bereich der Sozialversicherung gelten Trinkgelder hingegen seit jeher als Entgelt Dritter und unterliegen somit der Beitragspflicht. Zur Vermeidung aufwendiger Verfahren bei der Ermittlung der tatsächlich bezogenen Trinkgelder wurden für bestimmte Branchen Trinkgeldpauschalen festgelegt, im Zuge derer pauschale Trinkgelder der Beitragspflicht im Bereich der Sozialversicherung unterworfen wurden. Bis dato waren die Trinkgeldpauschalen je nach Branche und Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Um hier eine Vereinheitlichung vorzunehmen, wurden mit 1.1.2026 für gewisse Branchen bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt.

Regelung in der Gastronomie

Die erste Branche, die geregelt wurde, war die Gastronomie. Für diese gelten seit 1.1.2026 nunmehr folgende einheitliche Trinkgeldpauschalen:

Mitarbeiter mit Inkasso

 
Jahr 2026: € 65,00
Jahr 2027:  € 85,00
Jahr 2028: € 100,00
danach: Indexierung

 

Mitarbeiter ohne Inkasso

 
Jahr 2026: € 45,00
Jahr 2027:  € 45,00
Jahr 2028: € 50,00
danach: Indexierung

Weitere Branchen

Die Österreichische Gesundheitskasse hat mit Wirkung ab 1.1.2026 einheitliche Trinkgeldpauschalen auch für nachfolgende Branchen festgelegt:

  • Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe
  • Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge im Friseurgewerbe
  • Lenker im Personenbeförderungsgewerbe

Eine Aufstellung der aktuellen Trinkgeldpauschalen sowie ergänzende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: maho - stock.adobe.com

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