MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühling 2024

Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2023 Geld vom Finanzamt zurückholen!
Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Ergänzungen zum Thema Heilbehandlung wurden vorgenommen.

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.

Welche Neuigkeiten gibt es für Ärzte zur Grenzgängerregelung mit Deutschland?

Welche Neuigkeiten gibt es für Ärzte zur Grenzgängerregelung mit Deutschland?

Neue Konsultationsvereinbarung gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht

Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht

Nach gewissenhafter Interessenabwägung ist eine Mitteilung des Arztes im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege vertretbar und auch geboten.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Kulturlinks – Frühling 2024

Kulturlinks – Frühling 2024

Kulturlinks – Frühling 2024

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Geldscheine

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:

Altersgruppe
0-5 Jahre € 340,00
6-9 Jahre € 430,00
10-14 Jahre € 530,00
15-19 Jahre € 660,00
20 Jahre oder älter € 760,00

Stand: 26. Februar 2024

Bild: Digital GFX - stock.adobe.com

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